Behördenwegweiser
In unserem Wegweiser erhalten Sie eine Übersicht über alle Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadtverwaltung. Außerdem erhalten Sie detailierte Informationen zu den verschiedenen Aufgaben, sowie deren Ansprechpartner.
In unserem Wegweiser erhalten Sie eine Übersicht über alle Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadtverwaltung. Außerdem erhalten Sie detailierte Informationen zu den verschiedenen Aufgaben, sowie deren Ansprechpartner.
Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.
Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.
Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise
Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise
Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.
Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise
Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.
Informationen zur Erreichbarkeit des Landratsamtes Rottweil und seiner Dienststellen finden Sie unter http://www.landkreis-rottweil.de/anfahrt
Sollte Ihre Versorgungsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen dieses im Internetauftritt der Regierungspräsidien eingestellte Formular zur Verfügung.
Online-Formular Anzeigenerstattung
Online-Formular - eAEV Erlaubnisantrag
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen.
Formulare der Deutschen Rentenversicherung.
Mit diesem Onlinedienst können auch für Fahrzeuge, die nicht in Stuttgart zugelassen sind, Umweltplaketten beantragt werden. Sollte Ihr Stadt- oder Landkreis keinen Onlinedienst anbieten, können Sie daher auch diesen Onlinedienst nutzen.
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm