Erweiterungsgebiet „Wanne-Lochbauernhof-Hofbauernhof“

Zahlen und Fakten zum Erweiterungsgebiet „Wanne-Lochbauernhof-Hofbauernhof“ im Stadtteil Schönenbach
 
Das Baugebiet befindet sich im Stadtteil Schönenbach, in unmittelbarer Verlängerung des Baugebietes „Wanne-Lochbauernhof-Hofbauernhof“, welches seinerzeit in den 1970er Jahren entstand. Im Jahr 2021 wurde mit der Erschließung des Erweiterungsgebietes begonnen, diese soll im Jahr 2022 vollständig abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten stehen im Baugebiet ca. zehn erschlossene Baugrundstücke mit jeweils unterschiedlichen Grundstücksgrößen zum Verkauf.  Durch diese Erweiterung des Baugebietes wird die vorhandene Bebauung in den Straßenzügen „Am Hofrain“ und „Vogt-Dufner-Straße“ fortgesetzt. Die Festsetzungen im Bebauungsplan zu Art und Maß der baulichen Nutzung, sowie weitere Bauvorschriften sind dem Bebauungsplan „Wanne I-Lochbauernhof-Hofbauernhof, 1.Erweiterung“ zu entnehmen. Im Baugebiet ist grundsätzlich die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern in offener Bauweise möglich bzw. vorgesehen. Der Bebauungsplan ist hier einsehbar.
 
Die Kosten
 
Für die Grundstücke ist je nach Lage eine preisliche Abstufung vorgesehen. Der Quadratmeter kostet hier zwischen 125,00€ und 145,00€.  In diesen Preisen sind sämtliche Anlieger- und Erschließungsbeiträge für die nach dem Bebauungsplan vorgesehene Bebauung abgegolten. Die Kosten für die Katastervermessung und ein Pauschalbetrag für die Grundstücksverkabelung werden über den Kaufpreis zusätzlich erhoben. Im Vergleich zu anderen Regionen gilt der Quadratmeterpreis dennoch als recht günstig. Die Bauplatzvergabe erfolgt erstrangig anhand der Interessentenliste des Ortschaftsrates Schönenbach und im Anschluss daran, gemäß dem Zeitpunkt der Anfrage. Für die Mehrzahl der Grundstücke liegen bereits Reservierungen vor. Nähere Informationen zum aktuellen Verkaufsstand, den Grundstückspreisen und Bauvorschriften können beim Amt für Planen-Bauen-Technik erfragt werden.

Die Bauverpflichtung

Für das gesamte Baugebiet besteht eine Bauverpflichtung mit Rückfallregelung von 5 Jahren ab Kaufdatum.