Landtagswahl 2021
Wahlscheinbeantragung
Am Sonntag, 14.02.2021 findet in Baden-Württemberg die Wahl zum Landtag statt. Wenn Sie Ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, bitten wir Sie die allgemeinen Hygienevorschriften zu beachten. Bitte halten Sie stets einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein und vermeiden Sie Berührungen. Im gesamten Wahlgebäude gilt die Pflicht, eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen. Es sei denn, Sie können eine ärztliche Bescheinigung vorweisen. Wir verweisen auf § 10a Abs. 3 Nr. 2 der CoronaVO, wonach ein Wähler, der keinen medizinischen Mund-Nasenschutz trägt (und nicht durch ein ärztliches Attest nachweisen kann, dass er von der Tragepflicht entbunden ist) von der Wahl zurückgewiesen wird.
Wenn Sie keine Maske tragen möchten, weisen wir Sie auf die Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen, bis spätestens Freitag, den 12.03.2021 18.00 Uhr, hin.
Sollten Sie eine Hilfsperson mit in den Wahlraum nehmen, muss zur Kontakt-Nachverfolgung zwingend ein Dokumentationsnachweis ausgefüllt werden. Wird die Angabe der Kontaktdaten verweigert, darf diesen Personen der Zutritt zum Wahlgebäude verweigert werden.
Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion bereit. Die in den Wahlkabinen zur Verfügung gestellten Kugelschreiber sind antibakteriell.
>>> Hier geht es zu den Wahlergebnissen <<<
Hinweise der Landeswahlleiterin zur Landtagswahl am 14.03.2021 finden sie über den nachfolgenden Link.
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wahlaufruf-und-hinweise-der-landeswahlleiterin/
Das Innenministerium hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Wahlen unter Pandemiebedingungen unter nachfolgendem Link zusammengestellt.
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/