Einladung zum traditionellen Maimarkt am Mittwoch den 14. Mai

Foto: Stadtverwaltung Furtwangen

Der traditionelle Maimarkt findet am Mittwoch den 14. Mai statt. Das Marktgebiet umfasst den Marktplatz und Teile der Gerwig- und Friedrichstraße. Marktzeit ist zwischen 8 und 18 Uhr. Als Parkmöglichkeiten dienen die Parkhäuser in der Grieshaberstraße.

Anlässlich des Maimarktes ein Rückblick auf die Geschichte:
 
Vor 127 Jahren war der Barbaramarkt noch das bedeutendste wirtschaftliche Geschehnis des Marktfleckens Furtwangen. Einige Jahre hindurch wurde der Barbaramarkt nicht, wie man annehmen sollte, auf Barbara im Monat Dezember abgehalten, sondern bereits im Juni. Im November 1813 wurde von dem Obervogteiamt Triberg gefordert, den gewöhnlichen Barbaramarkt samt einem Viehmarkt wie im Jahr davor wieder auf den Juni verlegen zu dürfen. Gegen die Vorverlegung des Marktes waren vor allem Triberger. Am 1. Mai 1813 erinnert das Großh. Bad. Bezirksamt Triberg die Gemeinde Furtwangen daran, nachdem die Triberger schon mehrmals darauf gedrungen hatte, dass der auf 25. Juni verrufene Furtwanger Barbaramarkt wieder zurückgenommen werden wolle, weil Furtwangen kein Marktrecht habe und die Gemeinde Furtwangen sich hierüber zur rechtfertigen oder höhere Erlaubnis zu bewirken habe. Furtwangen konnte nur aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt Triberg einen Markt erhalten. Tatsächlich hat Furtwangen den Furcht Kirchweihtag mit der Verbindlichkeit erlangt, der Stadt Triberg ein Drittel des Messgeldes jährlich zu entrichten. Dies hat Furtwangen 68 Jahre hindurch bis zum Jahre 1829 entrichtet. Im Jahr 1829 auf 1830 und 31 entstand ein Rückstand im Betrage von 27 Gulden und 42 Heller. Triberg hat zur Erlangung dieses Betrages Klage gegen die Gemeinde Furtwangen geführt. Die Gemeinde Furtwangen führt in der Klageschrift unterm 16. Februar 1833 an, dass die Forderung mit den Gesetzen und Verhältnissen vom Jahre 1833 im Wiederspruch stehe. Trotzdem wurde Furtwangen vom Gr. Bad. Hofgericht zur Freiburg unterm 28. Februar 1834 verurteilt mit der Begründung, dass die Gemeinde Furtwangen im Jahre 1824 von der Regierung die Erlaubnis erhalten habe, zwei weitere Vieh und einen zweiten Krämermarkt zu halten, sie durchaus nicht von ihrer Schuldigkeit der Messgeldabgabe an Triberg befreit worden sei. Mit Erlass Nr. 8666 des Ministeriums vom Innern vom 1. August 1836 fiel die Entscheidung, dass in Zukunft Furtwangen von einer Messgeldabgabe an Triberg befreit sei und das Triberger Marktprivilegium vom Januar 1481, das zu den längst aufgehobenen Gewerbemonopolen gehöre, daher beider Marktbewilligungen in den Jahren 1814 bis 1824 gar nicht mehr berücksichtigt wurde. Neben den Jahrmärkten wurden einst auch Wochenmärkte in Furtwangen abgehalten. Das war zu der Zeit, als noch kein Gemüse und Obstgeschäfte existierten. Die meisten Wochenmarkthändler kamen aus dem Simonswäldertal, andere reisten sogar aus dem Kinzigtal an. Es soll oft hart zugegangen sein, wenn Die Preise nicht ganz abgestimmt waren. Wohl die teuerste Markthändlerin soll die Mathilde gewesen sein. An der Entwicklung des heimischen Handels gut zu beobachten. Sie hatte ihren Stand neben dem Großhus (Schuhhaus Rapp). Später, als sie ihre Stammkundschaft hatte, mietete sie sich einen Laden beim Sattlerkarli (Bettenhaus Saum). Vom Sattlerkarli siedelte dann die Mathilde in eines der heimischen Häuser um, das dem Schadenfeuer vom 16. November zum Opfer fiel. Die Mathilde hatte bereits vorher ein eigenes Geschäftshaus erstellen lassen. Heute noch steht es neben der Stadtapotheke am alten Marktstandplatz. Dort wurde ein fester Verkaufskiosk errichtet, indem die Mathilde noch viele Jahre als Dälerwibli gekleidet, Äpfel, Birnen und Gemüse verkauft hat. Die Märkte haben längst nicht mehr die Bedeutung von einst. Sie gehören aber immer noch in den Jahresablauf der Stadt. Sie haben noch immer etwas von den Tagen, da noch vier Mühlen in Furtwangen des Kornes bedurften, das auf den Märkten feilgeboten wurde und ein wenig auch von der Volkspoesie des Furtwanger Dichters.