Als Selbständige oder Selbständiger sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben drei Möglichkeiten:
- Sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
- Sie können sich privat versichern.
- Sie können beides kombinieren und zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abschließen.
Ausnahmen bestehen für
- Landwirtinnen und Landwirte: Sie sind in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau versichert.
- selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten: Sie sind in der Künstlersozialversicherung versichert.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Mindestbemessungsgrundlage ist, vor allem auch für hauptberuflich Selbständige, gesetzlich vorgeschrieben. Die Berechnung erfolgt anhand Ihrer Einnahmen zum Lebensunterhalt, z. B. der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Private Krankenversicherungen berechnen die Beiträge nach dem persönlichen Versicherungsrisiko, z. B. nach Alter oder Vorerkrankungen (und nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).