Behördenwegweiser

In unserem Wegweiser erhalten Sie eine Übersicht über alle Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadtverwaltung. Außerdem erhalten Sie detailierte Informationen zu den verschiedenen Aufgaben, sowie deren Ansprechpartner.

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Grundbucheinsichtsstelle Furtwangen im Schwarzwald

Beschreibung

Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen
  • usw.

sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.

Hausanschrift

Marktplatz 4
78120 Furtwangen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (0 77 23) 93 91 69
Fax (0 77 23) 939-199

Formulare und Onlinedienste