Reinigungspflicht der Gehwege

Der Winter hat sich verabschiedet und so manche schmutzige Stelle auf den Gehwegen hinterlassen. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Straßenanlieger die Gehwege zu reinigen, um so ein sauberes Erscheinungsbild der Stadt zu gewährleisten.  

Nach § 1 (1) der Streupflichtsatzung der Stadt Furtwangen vom 9.Mai 1989, zuletzt geändert am 14.11.2006, sind die Straßenanlieger grundsätzlich verpflichtet innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege zu reinigen. Das äußere Erscheinungsbild ist die Visitenkarte einer Stadt. Helfen Sie mit, die Stadt sauber zu halten.