Schöffenwahl 2023

Ein wesentliches Element der deutschen Gerichtsbarkeit ist die Mitwirkung von ehrenamtlichen Schöffen an der Rechtsprechung. Schöffen sind die Vertreter:innen des Volkes und sollen durch ihr Ehrenamt dazu beitragen das Vertrauen in die Justiz zu erhalten. Durch ihre Urteile sollen sie die juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen bereichern. Schöffen sind den Berufsrichtern gleichgestellt. Für jedes Urteil ist eine Zweidrittelmehrheit im Gericht erforderlich. Niemand kann gegen beide Schöffen verurteilt werden.

Schöffen gesucht

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028 statt. Gewählt werden alle Haupt- und Ersatzschöffen für das Schöffengericht beim Amtsgericht (Donaueschingen) und für die Strafkammern beim Landgericht (Konstanz). Außerdem werden die Jugendschöffen gewählt.
Aus diesem Grund sucht die Stadt Furtwangen aktuell Bürger:innen, die sich als ehrenamtliche Richter:innen engagieren möchten.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Wohnort in Furtwangen
  • Alter zwischen 25 und 69 Jahre Jahren (Stichtag 01.01.2024)
  • Gesundheitliche Eignung
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Kein laufendes oder anstehendes Insolvenzverfahren

Nicht wählbar ist:

  • wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder in ein Verfahren verstrickt ist, welches den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann;
  • wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist;
  • wer einen justiznahen Beruf ausübt (z. B. Staats- und Amtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, Gerichtshelfer, Jugendgerichtshelfer, Bewährungshelfer) sowie
  • Religionsdiener und Mitglieder religiöser Vereinigungen

Bewerbung als Schöffe/Schöffin in allgemeinen Strafsachen:

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) können sich bis zum 28. April 2023 bei der Stadt Furtwangen bewerben.
Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte aus der Seitenleiste.

Offizielles Bewerbungsformular (44,2 KB)

Bewerbung als Jugendschöffin/Jugendschöffe:

Interessenten für das Jugendschöffenamt können sich bis zum 15. April 2023 direkt beim Jugendamt des Landkreises Schwarzwald-Baar-Kreis bewerben.

Kontakt:
Carsten WieckKreisjugendamtBahnhofstraße 678048 Villingen-SchwenningenTel.: 07721 913 7127
E-Mail: c.wieck@lrasbk.de

Nähere Informationen sowie das offizielle Bewerbungsformular finden Sie unter https://www.lrasbk.de/jugendschoeffen Weitere Informationen finden Sie hier:https://www.schoeffenwahl.de/Leitfaden für Schöffen (4,203 MB)