Härtebereich Trinkwasser in Furtwangen
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten (siehe Bundesgesetzblatt Teil I vom 4. Mai 2007, S. 600).
Daraus ergibt sich die Qualitätsbezeichnung: Das durch die Stadt Furtwangen in das Wasserversorgungsnetz eingeleitete und zum Verbrauch bereitgestellte Wasser liegt im Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter(entspricht bis 8,4°dH, früher Härtebereich I). Dies gilt auch für das Trinkwasser der Ortsteile Rohrbach, Schönenbach und Neukirch.