Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 24. September
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates wurde von der badenovaWÄRMEPLUS der aktuelle Stand zum Projekt Windpark Linach der Projektgesellschaft SIVENTIS Windenergie GmbH & Co. KG vorgestellt.
Die Tagesordnungspunkte "Lärmaktionsplanung Furtwangen; Ergebnisse Lärmkartierung und Grobkonzept" und "Zukunft des kommunalen Integrationsmanagements" wurden vertagt, genauso wie das Thema "Umstellung Ortseingangsbanner auf LED Technik".
Wahl der Ortsvorsteher und der Stellvertreter
Der Gemeinderat hat gem. § 71 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg entsprechend dem Vorschlag des jeweiligen Ortschaftsrates gewählt: Robert Müller zum Ortsvorsteher und Barbara Ploetz zur stellvertretenden Ortsvorsteherin von Linach. Ralph Wehrle zum Ortsvorsteher und Marianne Fehrenbach zur stellvertretenden Ortsvorsteherin von Schönenbach. Georg Kaiser zum Ortsvorsteher und Manuel Willmann zum stellvertretenden Ortsvorsteher von Rohrbach. Bernd Dorer zum Ortsvorsteher und Jennifer Zapf zur stellvertretenden Ortsvorsteherin von Neukirch.
Außerdem wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Furtwangen
Der Gemeinderat beschloss die Parkgebührenordnung in der der Drucksache beiliegenden Fassung.
Sanierungsgebiet "Innenstadt II" - 2. Verlängerung Sanierungssatzung
Zur zweiten Verlängerung des Durchführungszeitraums des Sanierungsgebietes "Innenstadt II" wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Frist, innerhalb der die Sanierungsmaßnahme "Innenstadt II" durchgeführt werden soll, wird auf den 30.04.2026 verlängert.
2. Die 2. Verlängerung des Durchführungszeitraums wird als Satzung beschlossen.
Bebauungsplan "Beim Engelsgrundbach" mit örtl. Bauvorschriften; Abwägung und Satzungsbeschluss
Zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens "Beim Engelsgrundbach" mit örtlichen Bauvorschriften
auf Gemarkung Furtwangen und Schönenbach nach §13a BauGB wurden folgende Beschlüsse gefasst:1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen untereinander und gegeneinander werden die in der beigefügten Synopse vorgeschlagenen Beschlussvorschläge der Offenlage beschlossen.
2. Der Bebauungsplan „Beim Engelsgrundbach“ bestehend aus dem Lageplan/zeichnerischer Teil, dem schriftlichen Teil/Bebauungsvorschriften und der Begründung jeweils in der Fassung vom 24.09.2024 sowie die der Begründung als Anlage beigefügte naturschutzfachliche Einschätzung mit Vorprüfung des Einzelfalls vom 24.09.2024, sowie der schalltechnischen Untersuchung in der Fassung vom 13.08.2024, werden gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Beim Engelsgrundbach" in der Fassung vom 09.2024 werden nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO ebenfalls als Satzung beschlossen.
4. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates ist gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Auftragsvergaben: Planungsleistungen für die Sanierung des Dreifaltigkeitsbergweges im Stadtteil Rohrbach
Das Ing.-Büro Salzmann GbR in Neuhausen ob Eck wird mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-8 mit der Planung der Verkehrsanlagen, der Ingenieurbauwerke (Wasserleitung) und der Bauvermessung für die Sanierung des Dreifaltigkeitsbergweges zu einer voraussichtlichen Honorarsumme in Höhe von rund 86.000,- Euro brutto beauftragt.