Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 22. Oktober
Das Stadtmarketingteam berichtete in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates über die seit der letzten Präsentation umgesetzten Projekte und Veranstaltungen und gab einen Ausblick, was weiterhin geplant ist. Außerdem stellte ein Investor anschließend seine Ideen zu einer möglichen Umnutzung der Tennishalle vor.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Lärmaktionsplanung Furtwangen; Ergebnisse Lärmkartierung und Grobkonzept
1. Die Ergebnisse der Lärmkartierung wurden durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat wird über die anschließenden Wirkungsanalysen entscheiden. Dabei sollen folgende Geschwindigkeitsreduzierungen untersucht werden:
Tempo 30 ganztags aus Lärmschutzgründen:- B500 Bregstraße: zwischen westlichem Ortsschild und geltender Tempo 30 Beschränkung Wilhelmstraße
- B500 Bismarckstraße: zwischen geltender Tempo 30 Beschränkung südliche Bismarckstraße und Einmündung Friedrichstraße
- B500 Grieshaberstraße / Kreuzerstraße / Allmendstraße: zwischen Einmündung Bismarckstraße und Einmündung Martin-Schmitt-Straße
Tempo 50 ganztags aus Lärmschutzgründen und aus verkehrlichen Gründen:- L 173 Alemannenstraße: im Bereich der geltenden Tempo 70 Beschränkung (zwischen östlicher Einmündung Oskar-Bürkle-Straße und Höhe Gebäude Josef-Zähringer-Straße 84).
Feuerwehrbeschaffungsplanung
Der Gemeinderat hat den Feuerwehrbeschaffungsplan zur Kenntnis genommen und wird im Einzelfall über die Beschaffung entscheiden.
Bedarfsplanung Kindergärten
Der Gemeinderat legte im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 die Kindergartenplätze auf 419 Plätze fest.
Marktgebührensatzung 2024
Der Gemeinderat stimmte mit Korrektur beim Wochenmarkt der vorgelegten neuen Marktgebührensatzung zu.
Festsetzung der Grundsteuerhebesätze 2025 für die Stadt Furtwangen
Die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B soll entsprechend der Vorlage erlassen werden und zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Bebauungsplan "Schützenbach-West, 5. Änderung" mit örtl. Bauvorschriften; Abwägung und Satzungsbeschluss
Zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens „Schützenbach-West, 5. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften auf Gemarkung Furtwangen nach §13a BauGB wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen untereinander und gegeneinander werden die in der beigefügten Synopse vorgeschlagenen Beschlussvorschläge der Offenlage beschlossen.
2. Der Bebauungsplan „Schützenbach-West, 5. Änderung“ bestehend aus dem Lageplan /zeichnerischer Teil, dem schriftlichen Teil/Bebauungsvorschriften und der Begründung jeweils in der Fassung vom 22.10.2024, sowie den Anlagen zur Begründung (Umweltbeitrag vom 02.10.2024 und schalltechnische Untersuchung vom 19.07.2023) werden gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schützenbach-West, 5. Änderung “ in der Fassung vom 10.2024 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO ebenfalls als Satzung beschlossen.
4. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates ist gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.