In der Übersicht
Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 23. Juni
Anpassung der Elternbeiträge zur Finanzierung der Schulkindbetreuung gem. gemeinsamer Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
Der Gemeinderat stimmte sowohl dem Vorschlag der Stadtverwaltung, die Elternbeiträge für das Schuljahr 2026/27 um 4,5 Prozent, als auch für das Schuljahr 2027/28 um 4,0 Prozent zu erhöhen, zu.
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Fassung vom 23.06.2026 mit den angepassten Steuersätzen wurde als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung zum 01.01.2027 in Kraft.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe - Kurtaxesatzung
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 13.10.1998, zuletzt geändert am 24.06.2025 wurde beschlossen. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.
Bebauungsplan "Linach-Michelhof" mit örtlichen Bauvorschriften; Behandlung Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung, Entwurfsbilligung und Beschluss Offenlage
Zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens „Linach-Michelhof“ mit örtlichen Bauvorschriften auf Gemarkung Linach wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen untereinander und gegeneinander wurden die in der Synopse ausgeführten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung entsprechend den vorgeschlagenen Beschlussvorschlägen behandelt. Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus dem Lageplan/zeichnerischer Teil, dem schriftlichen Teil/Bebauungsvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 23.06.2026, sowie der als Anlage zur Begründung beigefügte Erläuterungsbericht zur schalltechnischen Untersuchung vom 02.06.2026, wurde gebilligt und dessen öffentliche Auslegung (Veröffentlichung im Internet) nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die im Zusammenhang mit dem zeichnerischen Teil aufgestellten Entwürfe der örtlichen Bauvorschriften und der planungsrechtlichen Festsetzungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Linach-Michelhof“ jeweils in der Fassung vom 23.06.2026 wurden ebenfalls gebilligt und werden nach § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich ausgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten und hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Bebauungsplan "Solarpark Wehrleshof Linach"; Einstellung des Verfahren und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Das mit Aufstellungsbeschluss vom 19.11.2024 eingeleitete Bebauungsplanverfahren Sondergebiet „Solarpark Wehrleshof Linach“ für das in der Anlage zur Drucksache dargestellte Plangebiet wird nicht weiterverfolgt und der Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB wurde aufgehoben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ortsüblich bekanntzumachen.
Parkplatz Furtwängler-Areal
Der im Rahmen der Haushaltsplanberatung aufgenommene Sperrvermerk für die Herstellung des Parkplatzes „Furtwängler-Areal“ (Maßnahme Nr. 007, Konto 78720000), wurde aufgehoben. Der Bürgermeister wird nach erfolgter beschränkter Ausschreibung zur Vergabe der Tiefbauarbeiten ermächtigt, sofern sich die Kosten im Rahmen des Haushaltsbudgets befinden. Je nach Ausschreibungsergebnis ist die Vergabe in der nächsten öffentlichen Sitzung am 21.07.26 dem Gemeinderat bekannt zu geben oder zur Beschlussfassung vorzulegen.
Kommunale Wärmeplanung im Konvoi; Umstellung auf das neue Verfahren
Die freiwillige Kommunale Wärmeplanung (KWP) soll nicht fortgesetzt/abgeschlossen (mit Rückgabe des Bewilligungsbescheides) werden. Der Gemeinderat entschied sich zur Fortführung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) im Rahmen des interkommunalen Konvois Oberes Bregtal gemäß den gesetzlichen Vorgaben (WPG-Vorgaben; finanzieller Ausgleich über Konnexitätsmittel). Die Verwaltung wurde beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen, insbesondere die Ausschreibung und Vergabe der kommunalen Wärmeplanung an ein Fachbüro. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Anteil der entstehenden Kosten gegenüber dem Land BW im Rahmen des Konnexitätsausgleichs geltend zu machen. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat regelmäßig über den Fortschritt, die Zusammenarbeit im Konvoi und die Mittelverwendung zu berichten.
Errichtung und Betrieb einer Kommunikationsagentur, Verlängerungsvertrag
Der Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb einer Kommunikationsagentur im Zuge des Breitbandausbaus der Stadt Furtwangen und deren Ortsteile mit der Firma Jubera Organisations- und IT-Beratung wird bis zum 31.12.2026 verlängert. Der Gemeinderat erteilte der Verwaltung die Befugnis einer Verlängerung über den 31.12.2026 hinaus bis längstens zum 30.06.2027.






