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Ausblick Furtwangen von oben mit Fokus auf die katholische Kirche

© Hochschwarzwald Tourismus GmbH

Steinbildnis des Donaugott Danuvius von hinten mit Blick auf die Donauquelle
Aussicht über Furtwangen
Wiese mit braunen Kühen
Drohnenbild auf den Brendturm und Brendgaststätte
Die katholische Kirche von oben bei Dämmerung

In der Übersicht

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 19. Mai

Erstelldatum26.05.2026

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 19. Mai

Im Vorfeld der Gemeinderatsitzung bestand die Möglichkeit für den Gemeinderat, sich die neu eingetroffenen Fahrzeuge und Geräte vom Eigenbetrieb Technische Dienste bzw. von der Freiwilligen Feuerwehr erklären zu lassen. So gab es das Feuerwahrfahrzeug GWL KatS, die Kehrmaschine und das Auslegermähgerät (DUA 800) zum Anbau an den JCB zu bestaunen.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Änderung Betriebserlaubnis Kindergarten St. Andreas

Der Gemeinderat hat die Änderung der Betriebserlaubnis der Einrichtung St. Andreas gemäß Variante 1 der Druckvorlage (Vorschlag des Trägers) beschlossen. Die Betriebserlaubnis soll mit erfolgter Genehmigung durch den KVJS zum 01.09.2026 in Kraft tre­ten.

Errichtung Naturkindergarten

Der Gemeinderat begrüßt die Schaffung eines Naturkindergartens und beauftragte die Verwaltung, mit der Planung zur Errichtung fortzufahren. Die notwendigen finanziellen Mittel und Personalstellen wurden in den Haushalt 2026 eingeplant. Die hierzu gesetzten Sperrvermerke wurden aufgehoben. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, weiterhin Förderungsmöglichkeiten zu prüfen. Der Naturkindergarten soll am Standort RENA-Stadion errichtet werden.

Anpassung Elternbeiträge zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen gem. gemeinsamer Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Stadtverwaltung, die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 um 4,5 Prozent zu erhöhen, zu.

Amtsniederlegung der 3. Bürgermeisterstellvertreterin

Der Gemeinderat stellte fest, dass Frau Isolde Grieshaber mit ihrer schriftlichen Erklärung vom 14.04.2026 die Niederlegung des Amtes der 3. Stellvertreterin des Bürgermeisters aus persönlichen Gründen beantragt hat. Der Gemeinderat erkennt die geltend gemachten persönlichen Gründe als wichtigen Grund im Sinne des § 16 Abs. 1 GemO an und stimmte der Niederlegung des Stellvertre­teramtes zu. Das Mandat als Gemeinderätin bleibt hiervon unberührt.

Amtsniederlegung des 4. Bürgermeisterstellvertreters

Der Gemeinderat stellte fest, dass Herr Bernhard Braun mit seiner schriftlichen Erklärung vom 15.04.2026 die Niederlegung des Amtes des 4. Stellvertreters des Bürgermeisters aus persönlichen Gründen beantragt hat. Der Gemeinderat erkennt die geltend gemachten persönlichen Gründe als wichtigen Grund im Sinne des § 16 Abs. 1 GemO an und stimmte der Niederlegung des Stellvertre­teramtes zu. Das Mandat als Gemeinderat bleibt hiervon unberührt.

Neuwahl der 3. und 4. ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister

Gemäß § 48 GemO und § 7 der Hauptsatzung wurde durch Wahl zur 3. Stellvertreterin des Bürgermeisters Stadträtin Jennifer Zapf und zum 4. Stellvertreter des Bürgermeisters Stadtrat Heinz Guhl bestellt.

Haushaltssatzung 2026; Beitrittsbeschluss

Die Änderung der am 20. Januar 2026 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Furtwangen für das Haushaltsjahr 2026 wurde nach § 79 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) gemäß der Anlage zur Drucksache beschlossen. Es wurde damit dem Haushaltserlass des Landratsamts vom 16.04.2026 beigetreten.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2026; Beitrittsbeschluss

Die Änderung des am 03. März 2026 beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasser­versorgung für das Haushaltsjahr 2026 wurde gemäß § 14 des Eigenbetriebsgesetzes entsprechend der Anlage zur Drucksache beschlossen. Damit wurde dem Wirtschaftsplanerlass des Landratsamts vom 16.04.2026 beigetreten.

Anfrage zur weiteren Förderung des Bürgerbusvereins "Tankkostenzuschuss"

Es soll ein Festbetragszuschuss in Höhe von 5.000 € übernommen werden, die Übernahme der Versicherung bleibt bestehen, die City-Gutscheine werden nicht weiter von der Stadt übernommen.

Pflasterbereiche Baumannstraße/Bahnhofstraße; Weiteres Vorgehen im Rahmen der Gewährleistung

Die rot gepflasterten Kreuzungsbereiche der Baumann-/Bahnhofstraße und Baumann­straße/Goethestraße sollen durch die Bauunternehmung Hermann zurückgebaut und durch eine herkömmliche Trag-Deckschicht ersetzt werden. Die Kosten sollen zwischen der Stadt Furtwangen und der Bauunternehmung Hermann im Verhältnis 50/50 aufgeteilt werden.

Bebauungsplan "Oberer Bühl,1.Änderung" mit örtl. Bauvorschriften; Abwägung und Satzungsbeschluss

Zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens „Oberer Bühl, 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften auf Gemarkung Furtwangen nach §13a BauGB wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen untereinander und gegeneinander werden die in der beigefügten Synopse vorgeschlagenen Beschlussvorschläge der Offenlage beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan „Oberer Bühl,1.Änderung“ bestehend aus dem Lageplan/zeichnerischen Teil, den Schnitten A-A, D-D, dem schriftlichen Teil/Bebauungsvorschriften und der Begründung jeweils in der Fassung vom 19.05.2026 sowie die der Begründung als Anlage beigefügte artenschutzrechtliche Ein­schätzung in der Fassung vom 03.03.2026 werden gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften für den Gel­tungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Bühl,1.Änderung“ in der Fassung vom 19.05.2026 werden nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO ebenfalls als Satzung beschlossen.
  4. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates ist gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

Auftragsvergaben; Straßensanierungsprogramm 2026

In das Straßensanierungsprogramm 2026 sollen folgende Straßenzüge/Bereiche mit aufgenommen werden: Sanierung Straße Im Hohtal bis Schweizersgrund sowie Risseverguss im Innenstadtgebiet und in den Stadtteilen Schönenbach und Neukirch. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die jeweiligen Aufträge unter der Voraussetzung zu vergeben, dass das Haushalts-Budget von 500.000,- Euro eingehalten wird.