In der Übersicht
Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 24. März
Erstelldatum30.03.2026
In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Wahl Ortsvorsteher Linach
Herr Robert Müller wird zum 31.03.2026 aus dem Amt des Ortsvorstehers von Linach entlassen. Einstimmig gewählt wurde Herr Philipp Hättich zum 01.04.2026 zum Ortsvorsteher von Linach.
Bestätigung der Wahlen bei den Feuerwehren
Der Gemeinderat stimmte der Neu- bzw. Wiederwahl der Feuerwehrangehörigen zu: Neukirch - Abteilungskommandant (im Amt bestätigt) Markus Weis, Stv. Abteilungskommandant (neu gewählt) Sascha Rombach; Schönenbach - Abteilungskommandant (neu gewählt) Jürgen Wahl, Stv. Abteilungskommandant (neu gewählt) Andreas Dold; Rohrbach -Abteilungskommandant (neu gewählt) Manuel Willmann, Stv. Abteilungskommandant (neu gewählt) Wolfgang Wichmann,Linach - Abteilungskommandant (im Amt bestätigt) Stefan Braun, Stv. Abteilungskommandant (im Amt bestätigt) Armin Dorer; Furtwangen - Abteilungskommandant (im Amt bestätigt) Alfons Scholl, 1. Stv. Abteilungskommandant (neu gewählt) Sven Blessing, 2. Stv. Abteilungskommandant (im Amt bestätigt) Christian Dilger; Gesamtwehr - Stv. Kommandant (neu gewählt) Nico Heidinger.
Bebauungsplan "Lindenstraße SÜD II-1.Änderung"
Zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens „Lindenstraße SÜD II - 1.Änderung“ mit örtlichen
Bauvorschriften auf Gemarkung Furtwangen nach §13a BauGB wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen untereinander und gegeneinander werden die in der Synopse vorgeschlagenen Beschlussvorschläge der Offenlage beschlossen. Der Bebauungsplan „Lindenstraße SÜD II - 1.Änderung“ bestehend aus dem Lageplan /Deckblatt, dem schriftlichen Teil/Bebauungsvorschriften und der Begründung jeweils in der Fassung vom 24.03.2026 sowie die der Begründung als Anlage beigefügte Stellungnahme des Vorhabenträgers in der Fassung vom 25.02.2026, werden gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lindenstraße SÜD II -1.Änderung“ in der Fassung vom 24.03.2026 werden nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO ebenfalls als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates ist gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Auftragsvergabe; Neubau Brücke Dreifaltigkeitsbergweg
Der Auftrag für den Brückenneubau, inkl. Wasserhaltung und der Uferbefestigung, wurde an die Bauunternehmung Hermann GmbH zur Angebotssumme in Höhe von 148.518,40 € Brutto erteilt.





