STUDIEREN AN DER QUELLE
Du hast vor in Furtwangen zu studieren oder studierst bereits hier?
Auf dieser Seite bieten wir Dir einen schnellen Überblick über unsere Hochschulstadt Furtwangen. Hier findest Du die wichtigsten Verwaltungsinfos (zum Beispiel zu Wohnsitz, Steuer, Begrüßungsgeld etc.), aber auch den Link zu den vielen Events und Ausflugszielen der Stadt und der Region.
Herzlich willkommen!
Um Dir den Start in Furtwangen zu erleichtern hat die Stadtverwaltung die wichtigsten Informationen für "Neuankömmlinge" kompakt zusammengestellt.
Du hast dennoch Fragen? Kontaktiert einfach das Bürgerbüro!
Öffnungszeiten: Mo & Do 09:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr sowie Di, Mi und Fr 0 9:00 - 12:30 Uhr.
Events & Jahreshighlights
Auch 2026 wird es zahlreiche Veranstaltungen in Furtwangen und den zugehörigen Ortsteilen für die gesamte Bevölerung geben.
- 31. Januar und 1. Februar:Narrenzunft Furtwangen Landschafstreffen - 100 Jahre Narrenzunft & 125 Jahre Narrenmarsch.
- 4. April: Großer Empfang für Olympiasiegerin Daniela Maier.
- Am 17. Mai: verkaufsoffener Sonntag/Familientag in der Innenstadt, gekoppelt mit einem Naturpark-Markt auf dem Marktplatz.
- 18. Oktober: verkaufsoffener Sonntag in der Innenstadt, gekoppelt mit dem Furtwanger KUNSCHTstückle auf dem Marktplatz.
- 9. Mai: International Festival der Hochschule Furtwangen auf dem Robert-Gerwig-Platz in der Innenstadt.
- 1. Juli bis 21. Juli: die Stadt Furtwangen ist wieder bei der Aktion STADTRADELN dabei.
- 29. August lockt schließlich der Trödlermarkt mit dem Furtwanger Stadtfest. Am selben Wochenende wird darüber hinaus die Antik Uhrenbörse Furtwangen organisiert.
- 12./13. September sind alle Fahrradfreunde gefragt, denn der Schwarzwald Bike Marathon (MTB, Gravel, E-Bike), mit Kids Cup & Laufradtrophy, wird im RENA-Stadion ausgetragen.
Verschiedene Märkte laden während des Jahres zum Bummeln in die Innenstadt. Am 13. Mai findet wieder der Maimarkt statt und am 15. Juli der Sommermarkt.
In der Weihnachtszeit werden schließlich wieder der Barbara-Markt und der Christkindlmarkt ausgetragen.
Im kulturellen Kalender sind darüber hinaus vier verschiedenen Vernissagen im Rathaus geplant (KUNSCHTstüble).
Die Vereine und Institutionen in Furtwangen und in den Ortsteilen organisieren darüber hinaus zahlreiche weitere Veranstaltungen, wie etwa das Sportfest der Sportfreunde Neukirch, das Spausikfest des Musikvereins Schönenbach, das Fuchsfallenfest in Rohrbach oder den Mühlentag in Linach.
Viel geboten - komm vorbei!
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen sind in unserem öffentlichen Veranstaltungskalender zu finden, oder in den Sozialen Medien (auf unseren Accounts auf Insta & Facebook, Name: "wir_in_furtwangen").
Begrüßungsgeld
Die Stadt Furtwangen bekennt sich ausdrücklich zum Standort der Hochschule Furtwangen University (HFU). Um die Entscheidung für den Studienort Furtwangen zu erleichtern, erhalten berechtigte Studierende eine einmalige Zuwendung in Höhe von 100€. Diese wird in Form eines City-Gutscheins („Wir in Furtwangen“) zur Verfügung gestellt, der bei zahlreichen Akzeptanzstellen in der Stadt eingelöst werden kann.
Mehr zum City-Gutschein erfährst Du hier.
Voraussetzungen sind in der Regel:
- Hauptwohnsitz in Furtwangen im Schwarzwald für mindestens 1 Jahr
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- ausgefüllter Antrag (PDF-Dokument, 281,17 KB, 03.03.2026)
Nähere Informationen zu Höhe, Fristen und Antragsformular erhältst Du im Bürgerbüro.
Die Richtlinien findest Du hier:
Wohnsitz anmelden/abmelden/ummelden
Wohnsitz anmelden
Wenn Du nach Furtwangen ziehst, muss der Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach Einzug beim Bürgerbüro (in der Friedrichstraße 4) angemeldet werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis (für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes benötigst Du zusätzlich auch deinen Reisepass, falls vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung (das Formular findest Du hier unter dem Reiter Meldeamt)
Wohnsitz ummelden (bei Umzug innerhalb der Stadt)
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Furtwangen ist ebenfalls innerhalb von 14 Tagen eine Ummeldung erforderlich.
Abmeldung bei Wegzug
Eine Abmeldung ist erforderlich z.B. bei Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung. Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Auszug erfolgen.
Die Fristen sind unbedingt einzuhalten.
Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Furtwangen erhebt seit 01.07.2025 eine Zweitwohnungssteuer. Alle Personen, die in Furtwangen eine Nebenwohnung gemeldet haben, werden von dem Rechnungsamt der Stadt angeschrieben und aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.
Wichtige Hinweise:
- Steuerpflicht entsteht mit Anmeldung der Nebenwohnung
- Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung (PDF-Dokument, 337,97 KB, 26.01.2026)
- Eine Ummeldung zum Hauptwohnsitz kann die Steuerpflicht vermeiden
Hier geht's zur Zweitwohnungssteuererklärung (PDF-Dokument, 970,77 KB, 05.08.2025). Auf den Seiten 5, 6 und 7 findest du häufige Fragen zur Zweitwohnungssteuer.
Bei Fragen zur Zweitwohnsitzsteuer wende Dich sich bitte direkt an das Rechnungsamt (Fachbereich Steuern, Gebühren und Beiträge):
Frau Hummel Telefon: Telefonnummer: 07723/939-158 E-Mail: heike.hummel(@)furtwangen.de
Internationale Studierende
Studierende aus Nicht-EU-Staaten benötigen in der Regel einen gültigen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
Zuständig hierfür ist die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde:
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel. Telefonnummer: 07721 913 7580
Fahrzeug ummelden
Wenn Du ein Fahrzeug mitbringst und den Hauptwohnsitz nach Furtwangen verlegst, muss auch die Adresse in deinen Fahrzeugpapieren angepasst werden.
Zuständig ist hierfür die Kfz-Zulassungsstelle:
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel. Telefonnummer: 07721 913 7400
E-Mail: zulassungsstelle@lrasbk.de
Rundfunkbeitrag
Für jede Wohnung in Deutschland wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben – unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben oder wie viele Geräte genutzt werden. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei BAföG-Bezug) möglich.
Nähere Informationen gibt es auf Rundfunkbeitrag.de, oder über das Service-Telefon: Telefonnummer: 01806 999 555 10 (Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr)
Parken in der Innenstadt
Um unnötige Bußgelder zu vermeiden, informiert das Ordnungsamt zur Parkplatzsituation in Furtwangen:
Der Innenstadtbereich ist eine Parkverbotszone. Hier findest Du die wichtigsten Punkte:
1. Parkverbotszone in der Innenstadt
Der Innenstadtbereich von Furtwangen ist eine Parkverbotszone. Die entsprechende Beschilderung befindet sich an allen Zufahrtsstraßen.
2. Bewirtschaftete Parkflächen
Innerhalb dieser Zone werden die vorhandenen, gekennzeichneten Parkflächen regulär bewirtschaftet, d.h. bei der Nutzung der Parkflächen muss ein Parkschein am Parkscheinautomaten gelöst werden.
3. Kostenlose Parkmöglichkeit (Kurzzeit)
Du kannst aktuell für bis zu eine Stunde kostenlos einen Parkschein am Parkscheinautomaten lösen.
4. Parkschein per App
Alternativ kannst du die Parken-per-App-Lösung „Parkster“ nutzen. Damit kannst du in wenigen Sekunden einen gültigen Parkschein lösen.
5. Höchstparkdauer
Bitte beachte die Höchstparkdauer von zwei Stunden.
6. Günstiger Studentenparkplatz
Alternativ kannst du in der Schillerstraße auf dem großen Parkplatz parken.
Kosten: 2 Euro pro Tag (Studententarif)
Zeit: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
7. Parkplatz für Wohnmobile
Bitte beachte, dass auf dem kleinen Parkplatz in der Schillerstraße ausschließlich Wohnmobile parken dürfen.
Vielen Dank für Dein Verständnis!





