Modernisierung für eine nachhaltige Zukunft
Stadtsanierung Innenstadt II
Die städtebauliche Erneuerung der Innenstadt von Furtwangen wird seit mehreren Jahrzehnten mit vielfältigen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Seit der Aufnahme in das Landessanierungsprogramm im Jahr 1987 mit dem Sanierungsgebiet „Innenstadt I“ und dem anschließenden Sanierungsgebiet „Innenstadt II (-Süd)“ gelingt es kontinuierlich, städtebauliche Missstände zu beheben, den Bestand zu modernisieren und zu sanieren, sowie den Stadtraum neu zu ordnen und qualitativ zu gestalten, um die Lebensqualität in der Innenstadt nachhaltig zu verbessern. Mit der Aufwertung der Innenstadt im Bereich um den Marktplatz, der Friedrichstraße, der Gerwigstraße und der Baumannstraße entstand ein Quartier mit hoher städtebaulicher Aufenthaltsqualität, das Anziehungskraft für Besucher, Gäste - und damit auch Geschäfte, Dienstleistungen und Gastronomie - besitzt.
Im westlichen Innenstadtbereich wurde diese Sanierungsaufwertung bisher noch nicht vollzogen, die städtebaulichen Defizite sind offensichtlich:
- geringe Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Räumen
- keine nutzbaren Freiräume; Missstände im Wohnumfeld
- teilweise schlechte Bausubstanz
- Störungen durch Gemengelagen und Verkehrsbelastung
Zur Beseitigung dieser Mängel hat die Stadt Furtwangen im Schwarzwald erneut einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm für kleinere Städte und Gemeinden gestellt Das Regierungspräsidium Freiburg erteilte daraufhin einen Zuwendungsbescheid, mit dem die Stadt Furtwangen im Schwarzwald in das Programm aufgenommen und mit einem Zuwendungsbetrag von 500.000€ berücksichtigt wurde.
Im Oktober 2013 wurden die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt. Diese brachten die Erkenntnis, dass städtebauliche Missstände bestehen. Daraufhin beschloss der Gemeinderat der Stadt Furtwangen im Schwarzwald am 22. Oktober 2013 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und die Stadtsanierungssatzung. Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt und war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Zur Erreichung der Sanierungsziele wurden beim Regierungspräsidium Freiburg bislang zwei zeitliche Verlängerungen der Frist beantragt. Die aktuelle Laufzeit wurde dabei bis einschließlich 30. April 2026 verlängert.
Nicht nur die Stadt profitiert von den Fördergeldern. Auch Privateigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes können bei Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Abbruchmaßnahmen in den Genuss von Förderungen oder erhöhten steuerlichen Abschreibungen kommen. Zu diesem Zweck wurden am 21. Januar 2014 die Förderrichtlinien im Gemeinderat beschlossen. Diese Förderrichtlinien stellen allerdings keinen Rechtsanspruch für Private auf die Gewährung von Sanierungsfördermitteln gegenüber der Stadt dar. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die den Sanierungszielen der Stadt Furtwangen entsprechen - dies muss je nach Einzelfall beurteilt werden. Beraten wird die Stadt Furtwangen durch einen Sanierungsberater der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH in Karlsruhe. Mit diesem Berater kann je nach Bedarf ein Sanierungssprechtag vereinbart werden um Fördermöglichkeiten zu erörtern. Eigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes, die eine Modernisierung oder Instandsetzung ihres Gebäudes planen, werden gebeten, sich an das Bauamt der Stadt Furtwangen zu wenden.





