Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Ihre Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Anmeldung und Beitragszahlung sind Sache des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, können Sie sich freiwillig versichern.
Für eine Anmeldung müssen Sie dem zuständigen Unfallversicherungsträger:
- die Art und den Gegenstand des Unternehmens,
- die Zahl der Versicherten,
- den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und
- in den Fällen ohne festen Unternehmenssitz im Inland den Namen und den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Bevollmächtigten
mitteilen.
Nehmen Sie die Anmeldung Ihres Unternehmens beim örtlich zuständigen Gewerbeamt vor, entfällt für Sie die separate Anmeldung zur Unfallversicherung. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an den zuständigen Unfallversicherungsträger weitergeleitet. In der Regel sind für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche die gewerblichen Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger zuständig, die nach Branchen gegliedert sind. Für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) zuständig.
Als Unternehmerin, Unternehmer oder Freiberufler sind Sie meist nicht automatisch versichert. Sie können sich allerdings freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern.
Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich dafür ist der Unternehmensschwerpunkt. Ein Wahlrecht gibt es nicht.