Hier erfahren Sie alles über die Volksabstimmung S21 am 27.11.2011
Information der Landesregierung BW zur Volksabstimmung S21
Für die Volksabstimmung bieten wir den e-Bürgerdienst Stimmscheinantrag an. Der Dienst wird
standardmäßig vom 12.10.2011 bis 24.11.2011 12.00 Uhr freigeschaltet.
Stimmscheinantrag (Briefwahl) für S21 Volksabstimmung
Vorbereitung auf die Volksabstimmung
Die Vorbereitungen für die bevorstehende Volksabstimmung zu Stuttgart 21 laufen derzeit auf Hochtouren.
Neben der Ausstellung von Briefabstimmungsunterlagen und der Schulung der Abstimmungshelfer gilt es die Kisten für die Abstimmungslokale mit Büro-materialien, Stimmzetteln, Gesetzestexten etc. zu bestücken.
Eine Besonderheit wird es am Wahlsonntag geben, denn in den Abstimmungslokalen muss der Stimmzettel, wie in alten Zeiten, in einen Umschlag gesteckt und erst dann darf er in die Urne eingeworfen werden, d.h. es müssen rund 7.500 Umschläge gezählt und auf die einzelnen Stimmlokale verteilt werden.
Stimmscheine können noch bis zum 25. November 2011, 18.00 Uhr, beim Bürgerbüro be-antragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Ab-stimmungsraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Abstimmungstag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Stimmschein nicht zu-gegangen ist, kann ihm bis zum 26. November 2011, 12.00 Uhr, ein neuer Stimmschein er-teilt werden.
Wir bitten zu beachten, dass Ihre Briefabstimmungsunterlagen bis spätestens Sonntag, 27.11.2011, 18:00 Uhr bei der Stadt Furtwangen eingehen müssen.