|
Ändern von
Lohnsteuerkarten
|
- bei Steuerklassenwechsel:
- Alleinstehenden: Lohnsteuerkarte
- Ehepaare: Lohnsteuerkarten
beider Ehegatten
- bei Geburt eines Kindes:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Steuerklassen I, II, III und V:
Lohnsteuerkarte
Steuerklasse IV: beide
Lohnsteuerkarten
- bei Eheschließung:
- Heiratsurkunde
- Lohnsteuerkarten der Ehegatten
- bei Ehescheidung/ Getrennt Leben:
- Lohnsteuerkarte
|
|